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Kontakt
Maria-Rainer-Str. 25 | 87484 Nesselwang

Telefon: 08361 635

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info@gaertnerei-gruber.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Überwinterung von Kübelpflanzen in der Gärtnerei Gruber, Nesselwang
 

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegensätzliche oder widersprüchliche Bedingungen erkennen wir nicht an.

  1. Die Pflanze/n wurde/n bzw. werden beim Auftraggeber vor Ort eindeutig gekennzeichnet.
  2. Der Überwinterungszeitraum beginnt mit dem Annahmetag der Pflanzen und erstreckt sich bis längstens 15.06. des folgenden Jahres.
  3. Während der Überwinterungszeit wird die Pflanze unter Wahrung gärtnerischer Sorgfalt gepflegt und bei Bedarf gewässert, gedüngt, geschnitten und gestäbt. Bei blühenden Pflanzen hat der Auftraggeber keinen Anspruch, zu Ende des Überwinterungszeitraumes die Pflanzen in blühendem Zustand zu erhalten.
  4. Stellt sich während der Überwinterung heraus, dass das Gefäß, in dem die Pflanze übergeben wurde, schadhaft bzw. nicht ordnungsgemäß ist, ist die Gärtnerei berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers umzutopfen, wozu dieser mit Unterschrift auf dem Anmeldeformular ausdrücklich sein Einverständnis erklärt.
  5. Für den Verlust oder Beeinträchtigung der übergebenen Pflanze/n oder Pflanzenteile aufgrund eventuellem beim Übergangszeitpunkt noch nicht erkennbarem Schädlings- oder Krankheitsbefall haftet die Gärtnerei nicht.
  6. Transportkosten, eventuelle Arbeitszeit zum Sammeln bzw. Verteilen der Pflanzen auf Ihrem Gelände sowie Arbeitszeiten für Umtopfarbeiten sind nicht im Überwinterungspreis enthalten und werden bei Anfall nach Aufwand gemäß unserer aktuellen Transport-Preisliste bzw. unserem aktuellen Stundenpreis für Gartenarbeiten berechnet. Die Preise werden auf Wunsch zugesandt bzw. fernmündlich genannt. Transportkosten entfallen ab einem Auftragswert von 500,00 €.
  7. Abholungen und Lieferungen unsererseits, die nur durch das Betreten von Wohnräumen zu bewältigen sind, sind nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache möglich. Für Schäden jedweder Art die durch einen solchen Transport entstehen, können wir keine Haftung übernehmen.
  8. Eine Abholung der Pflanzen unsererseits findet witterungsabhängig i. d. R. innerhalb der ersten zwei bis drei Oktober-Wochen statt, die Auslieferung ebenfalls witterungsbedingt ab Anfang bis Mitte/Ende Mai. Wünschen Sie die Abholung bzw. Lieferung außerhalb dieses Zeitraumes fallen durch extra Anfahrt (Fahrzeug- und Personalkosten) erhebliche Mehrkosten an, die Ihnen in Rechnung gestellt werden.
  9. Der aktuelle Überwinterungspreis ist auf dem Anmeldeformular vermerkt (s. u.) und wird auf Wunsch auch zugesandt bzw. fernmündlich genannt. Der genannte Preis versteht sich brutto inkl. gesetzlicher MwSt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Auslieferung im Mai/Juni des folgenden Jahres.
  10. Die Pflanzen werden in unserem Hause eindeutig gemessen. Maßgeblich zur Berechnung ist der maximal ausladende Durchmesser der Pflanzen ODER des Gefäßes inkl. des nötigen Abstands zur Nachbarpflanze. Auf dem Anmeldeformular angegebene Maße (Höhe und Durchmesser) sind lediglich zur besseren Planbarkeit von Transport und Unterbringung anzugeben und haben keinen Einfluss auf die Rechnungsstellung.
  11. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
  12. Für nachfolgend aufgeführte Pflanzen schließen wir eine Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit aus: Hibiskus, Dipladenia, Granatapfel, Margeriten, Ficus, Bananen, Phoenix robellinii, Kakteen sowie alle in Hydrokultur übergebenen Pflanzen.

Bitte beachten Sie: Alle Anmeldungen werden entsprechend der Reihenfolge des Eingangs in unserem Hause bearbeitet und dementsprechend wird das begrenzte Kontingent an Überwinterungsplätzen vergeben. Wir müssen uns deshalb leider vorbehalten, zu spät eintreffende Anmeldungen ggf. nicht mehr berücksichtigen zu können. In diesem Fall werden Sie jedoch zeitnah benachrichtigt.

Gültiger Preis für die Überwinterungssaison 2016/2017: 0,65 € pro cm Durchmesser (inkl. gesetzlicher MwSt., inkl. Rückschnitt, Düngung und Pflanzenschutz, ggf. zusätzlich Transportkosten).

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